Statt dessen wird das Mitverschulden in die Prüfung der § 9 StVG, § 254 BGB mit einbezogen. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen
Kommt man zu diesem Ergebnis, ist die Prüfung aber nicht beendet, denn nun muss der Schadensausgleich zwischen den Beteiligten nach 17 StVG vorgenommen werden - dieser ist lex specialis zu § 254 BGB. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen