* Obliegenheitsverletzungen enthaften nicht Die Versicherung wird evtl. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen
* Rechtskrafterstreckung, § 124 VVG besagt, dass ein Urteil, in dem ein Anspruch des Geschädigten gegen die Versicherung verneint wird, auch gegenüber dem Schädiger wirkt (und vice versa). Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen
* Versicherung und Schädiger sind einfache Streitgenossen, d. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen
* Widerklage und Drittwiderklage können im Prozess erhoben werden (Drittwiderklage geht dann gegen die Versicherung des Klägers). Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen
Freiberufler (nicht aber Beamte), da diese gegenüber ihrer Versicherung idR vorleistungspflichtig sind. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen