Auch muss beachtet werden, daß sich auch Umstände unabhängig von Verstößen gegen die STVO oder Verschulden auf die Betriebsgefahr auswirken, die gleichfalls zu berücksichtigen sind (Bauart und Masse des KFZ, Geschwindigkeit, konkrete Verkehrssituation, Strassenzustand. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen |